Da geht einem doch der Hut hoch!

Syrer begeht 400 Straftaten in zwei Jahren in Deutschland
Hatem H. (21) ist Mitglied der Plauener "Tunnelgang". Der anerkannte Flüchtling tyrannisierte monatelang den Postplatz
Foto: Frank Vacik

Plauen/Zwickau – Drogen, Schlägereien, Diebstahl und Raubüberfälle. Plauen hat ein Kriminalitätsproblem mitten in der City. Besonders der Bereich um den Postplatz – "Tunnel" genannt – wird von einer gefürchteten Gang terrorisiert.

Hatem H. (21), der sich jetzt vor dem Zwickauer Landgericht verantworten muss, ist Mitglied dieser "Tunnelgang". Diesmal wirft ihm die Staatsanwaltschaft nur 13 Straftaten vor. Peanuts, wenn man bedenkt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in 400 Fällen gegen den anerkannten Flüchtling ermitteln!

BILD erzählt die Geschichte des jungen Syrers. Eine Geschichte, die Ihnen den Hut hochgehen lassen wird...

Im Oktober 2015 reiste H. nach Deutschland ein. Seit November 2015 wohnt er in Plauen. Sein bevorzugter Aufenthalts- und Tatort: der "Tunnel". Hier schikaniert er Leute, raubt, prügelt – immer wieder.

Auch als Hatem H. im Oktober 2017 vom Amtsgericht Plauen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt wird, macht er weiter. (Anm.: Ha Ha, Ha, Bewährung?!?!, der Mann konnte wahrscheinlich vor Lachen mehrere Tage nicht "arbeiten".)

Seit November sitzt der Syrer nun in U-Haft. Nach einem internen JVA Führungsbericht vom Mai gilt H. als "aggressiv". Er hat Streit mit Gefangenen, randaliere in seiner Zelle, bedrohe Justizbeamte...

Im aktuellen Prozess wirkt der Intensivtäter tiefenentspannt. Erst als ein Wachtmeister ihn darauf hinweist, nimmt er sein Basecap ab, lümmelt auf der Anklagebank.

Die 13 gerichtsreif aufgearbeiteten Fälle stammen aus der Zeit zwischen Juli und Oktober 2017. Der 21-Jährige soll laut Anklage Leute bedroht, beraubt, körperlich angegriffen und verletzt haben.

Mit dabei hatte H. meist sein Messer. Unter anderem soll er nach einem Streit einen Passanten in den Bauch gestochen, einem anderen eine abgebrochene Bierflasche über den Kopf geschlagen haben.

Den vorbestraften Gewalttäter drohen bis zu 15 Jahren Haft. Ein Gerichtssprecher: "Ob er nach seiner Strafe abgeschoben wird, muss die Ausländerbehörde entscheiden."

(Anm.: Leute seid doch einmal realistisch. Selbst wenn er "ausreisepflichtig" ist, wird er hier bleiben und weitemachen. )

bild.de von: FRANK VACIK veröffentlicht am 25.05.2018